Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte – wichtige Infos für unsere Patienten
Nach 24 Jahren trat zum Jahreswechsel die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Sie regelt die Abrechnung von privaten Leistungen.
Die Anpassung war seit Jahren überfällig, da heute selbstverständliche Behandlungsangebote wie die Implantologie, Parodontologie, Kunststoff-Füllungen oder sogar die Zahnreinigung bisher überhaupt nicht enthalten sind. Für diese Leistungen wurden bisher „ähnliche“ Gebührenziffern als „Analogpositionen“ herangezogen, da es seit 1988 weder preisliche noch inhaltliche Anpassungen der Gebührenordnung gab. Dieses Verfahren führte bei Privatversicherten häufig zu Erstattungsproblemen. Die neue Gebührenordnung schafft somit Rechtssicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.
Die Leistungsvergütung wurde mit durchschnittlich 6% nur behutsam erhöht und liegt damit weit unter dem Inflationsausgleich. Welche Konsequenzen sich aus der GOZ-Novellierung für alle Betei-ligten ergeben, wird sich erst im Laufe der nächsten Wochen und Monate absehen lassen.
Mit Problemen rechnen wir aus heutiger Sicht bei der Abrechnung von Compositfüllungen. Der für eine dauerhaft haltbare Versorgung notwendige Zeitaufwand und Materialeinsatz wurde in den entsprechenden Positionen nicht abgebildet. Die Vergütung entspricht bei einer mehrflächigen Füllung lediglich der Hälfte des Betrages, der bei Soldaten der Bundeswehr oder Angehörigen der Bundespolizei in Ansatz gebracht wird.
Die individuelle Erstattungsleistung ist natürlich von Ihrem individuellen Versicherungsschutz abhängig. Bei Fragen dazu empfehlen wir Ihnen eine Beratung durch Ihren Versicherungsbetreuer. In anderen Fällen hilft Ihnen auch unser Abrechnungsteam gerne weiter.
Außerdem können Sie sich hier die Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer zur neuen Gebührenordnung herunterladen.
Aktuelles